Wenn es den BDK nicht gäbe?

  Was wäre,    wenn es den    BDK nicht gäbe?  
In mehr als 50 Jahren Verbandsarbeit hat der BDK viele Verbesserungen für die Beschäftigten in der Kriminalitätsbe- kämpfung erreicht. Wichtige Anpassungen der Strafprozessordnung, der Straf- und Nebengesetze haben ihre Grundlage in Initiativen des BDK.

Viele Erlasse der Innenministerien und Entscheidungen zur Verbesserung von Personalstruktur, Arbeitsplatzgestaltung, Home- Office, Beschaffung von Hard- und Software, Ausstattung von Kriminaldauer-diensten, Stellenplänen, Stellenbewertungen sowie Besoldung und Versorgung bei der Kriminalpolizei, resultieren aus Initiativen des BDK.

Der BDK bezieht bei der Mitgestaltung von Polizeiorganisationen regelmäßig Stellung gegen die meist völlig anders gelagerten Interessen der Gewerkschaft der Polizei, aber teilweise auch der Deutschen Polizeigewerkschaft im Beamtenbund.

Ohne den BDK, hätte es diesen Einsatz für die Kriminalpolizei nicht gegeben!